„Warum soll ich Kirchensteuer zahlen?“
Die evangelische Kirche finanziert sich überwiegend über die Kirchensteuer. Sie ist ein solidarisches Modell: Alle Mitglieder tragen auf Grundlage der unterschiedlichen Einkommen und
Einkünfte dazu bei. Die Mitglieder ermöglichen damit, dass die Kirche für alle da sein und tun kann, was Menschen brauchen: Gemeinschaft, geistliche und seelsorgerliche
Begleitung, praktische Hilfe in schwierigen Situationen, Bildung und vieles mehr.
„Ich gehe weder in den Gottesdienst noch nutze ich kirchliche Angebote.“
Die Kirchensteuer funktioniert nicht wie ein Eintrittsgeld für konkrete Angebote. Sie trägt eine Grundstruktur, die Menschen oft erst dann bewusstwird, wenn sie sie selbst
brauchen.
Zum Beispiel werden Pfarrerinnen und Pfarrer bezahlt, die Menschen auf ihrem Lebensweg begleiten und sowohl in Freude als auch in Leid bei ihnen sind. Das kann zum Beispiel in Form von
Seelsorge, Beerdigungen, Taufen oder Hochzeiten der Fall sein. Auch Angebote für Kinder und Jugendliche müssten ohne Kirchensteuer vielerorts wegfallen oder gekürzt werden –
gerade auch dort, wo es sonst kaum andere Angebote gibt.
Wie kaum eine andere Organisation begleitet Kirche Menschen in allen Lebenslagen – dank der Kirchensteuer kann sie sich darauf konzentrieren, ohne um jede einzelne Finanzierung
zu ringen. Auch wer kirchliche Angebote im Moment nicht nutzt, trägt mit der Kirchensteuer dazu bei, dass sie für andere – und möglicherweise auch einmal für einen selbst – verfügbar
sind.
„Die Kirche ist doch reich!“
Es stimmt, dass die evangelische Kirche Vermögen besitzt – doch das meiste davon ist gebunden, zum Beispiel in Gebäuden und Rücklagen für Pensionen. Die evangelische Kirche besitzt zwar viele Kirchengebäude und Gemeindehäuser – aber einen
ökonomischen Wert haben diese Gebäude kaum oder gar nicht. Manchmal ist sogar das Gegenteil der Fall. Die Instandhaltung der zum großen Teil historischen Gebäude ist ein hoher Kostenfaktor.
Rücklagen und Investments der evangelischen Kirche dienen dazu, ihre großen Verpflichtungen abzusichern. So ist die evangelische Kirche zusammen mit der katholischen Kirche
die zweitgrößte Arbeitgeberin in Deutschland – mit der Besonderheit, dass sie die Pensionen und Gesundheits- und Versorgungsleistungen der Pfarrerinnen und Pfarrer selbst zahlt - und so
die gesetzlichen Renten- und Sozialkassen entlastet.
„Ich glaube ja, aber die Institution will ich nicht unterstützen.“
Glaube ist immer etwas Persönliches. Die Kirchensteuer ermöglicht viele Rahmenbedingungen, die Menschen im Glauben trägt – Gemeinschaft, Musik, Seelsorge, Bildung, Begleitung.
So bekommt der Glaube Raum. Zudem hängen an der Kirchensteuer Einrichtungen, die das Evangelium in Wort und Tat weitergibt. Sie ermöglicht die Vielfalt an Angeboten auch in Gegenden,
die strukturell, und für Menschen, die finanziell schlechter aufgestellt sind.
„Kirche und Staat sollten getrennt sein.“
Kirche und Staat sind in Deutschland getrennt. Aber in manchen Bereichen arbeiten sie eng zusammen, zum Beispiel bei Kindergärten und Pflegeheimen. Dabei werden die Kirchen genauso behandelt wie jede andere Organisation auch, die dem Staat Pflichtaufgaben abnimmt.
Im Fall der Kirchensteuer übernimmt der Staat deren Einzug wie ein Dienstleister. Die Kirchen bezahlen dafür in Baden-Württemberg eine Gebühr von drei Prozent des Kirchensteuer-Aufkommens.
Die Trennung von Kirche und Staat bleibt gewahrt; es handelt sich um eine effiziente und rechtlich abgesicherte Kooperation, nicht um eine Abhängigkeit.
„Warum gibt es immer noch Staatsleistungen?“
Staatliche Institutionen haben im Lauf der Jahrhunderte Klöster und andere Immobilien, große Waldgebiete, Landwirtschaftsflächen und ähnliches enteignet. Deren Rechtsnachfolgerinnen (also seit Gründung der Bundesrepublik die Bundesländer) zahlen dafür diesen Ausgleich, weil eigentlich die Kirchen jedes Jahr Erträge erwirtschaften könnten, wenn sie die Güter noch hätten. Deshalb kann das auch nicht einfach auslaufen. Enden könnten die Staatsleistungen nur, wenn der Staat eine „Ablöse“ für den Besitz an sich zahlen würde. Die Bundesländer, die diese Ablösungen zahlen müssten, haben daran aktuell wenig Interesse. Übrigens legen die Kirchen diese Gelder nicht auf die hohe Kante, sondern nutzen sie zur
Finanzierung wichtiger Aufgaben, zum Beispiel in der Bildung. Staatliches Geld kommt so wieder der Allgemeinheit zugute.
Der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehören rund 1,67 Millionen evangelische Christinnen
und Christen an, über 124.000 Ehrenamtliche wirken mit. Sie ist eine Gliedkirche der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Landesbischof ist seit 2022 Ernst-Wilhelm Gohl. Die Kirchenleitung hat
ihren Sitz im Evangelischen Oberkirchenrat, Heidehofstraße 20, 70184 Stuttgart.
Auf der Webseite kirchensteuer-wirkt.de finden sich viele weitere Informationen rund um die
Kirchensteuer und wie sie berechnet wird.