Kirchenwahlen am 1. Dezember 2019

Am 1. Dezember 2019 wurden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg über 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte sowie 90 Landessynodale gewählt.


Ergebnisse der Kirchenwahl 2019


Am 1. Dezember 2019 wurden der Kirchengemeinderat der Hospitalkirche und die Abgeordneten für die Landessynode in Württemberg neu gewählt.

 

Die gewählten Kirchengemeinderats-Mitglieder sind:

Matthias Felsenstein

Ruthild Gohla

Bernhard Speck

Thomas Weidle

Brigitte Höhl

Simone Mann

Georg Münich

 

Wir danken allen, die kandidiert haben - und allen Wählerinnen und Wählern!

 

Herzliche Einladung zur Verabschiedung der ausscheidenden und zur Einsetzung der neuen Kirchengemeinderatsmitglieder am Sonntag, 22. Dezember 2013 um 11:00 Uhr im Gottesdienst in der Hospitalkirche.

 

Die gewählten Landessynodalen im Wahlkreis Stuttgart sind:

 

Laien

Sabine Foth; Gesprächskreis: Offene Kirche 14693 Stimmen (gewählt)

Gabriele Mihy; Gesprächskreis: Offene Kirche 12706 Stimmen (gewählt)

Peter Reif; Gesprächskreis: Offene Kirche 13294 Stimmen (gewählt)

Tobi Wörner; Gesprächskreis: Kirche für Morgen 13217 Stimmen (gewählt)

 

Theologinnen / Theologen

Eckart Schultz-Berg; Gesprächskreis: Offene Kirche 16418 Stimmen (gewählt)

Matthias Vosseler; Gesprächskreis: Kirche für Morgen 18717 Stimmen (gewählt)

 

Einsprachen gegen die Wahlergebnisse können bis zum 15.12.2019 beim Vorsitzenden des Kirchengemeinderates (Kirchengemeinderatswahl) bzw. beim Evangelischen Oberkirchenrat (Synodalwahl) erhoben werden.

 

Weitere Ergebnisse der Synodalwahlen erfahren Sie hier:

Wahlergebnis der Synodalwahl im Kirchenkreis Stuttgart

Gesamtergebnis der Synodalwahl Württemberg 2019

 

Einen zusammenfassenden Artikel des Pressesprechers der Landeskirche und erste Reaktionen der Synodalgesprächskreise finden Sie im Menü-Unterpunkt "Ergebnisse 2019".

 


Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kirchenwahl am 1. Dezember 2019 auf einen Blick

Was wird gewählt?

Am 1. Dezember 2019 werden in 1.316 Kirchengemeinden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessynode gewählt. Die Kirchengemeinderäte leiten gemeinsam mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer die Gemeinde. Der Landessynode kommt das kirchliche Gesetzgebungsrecht zu. Ihre Aufgaben sind mit denen politischer Parlamente vergleichbar.

 

Wer wird gewählt?

In der Hospitalgemeinde werden 7 Mitglieder für den Kirchengemeinderat gewählt; bei der Wahl zur Landessynode wird über die Sitze von 90 Landessynodalen (60 Laien und 30 Theologen) für eine Amtszeit von sechs Jahren entschieden.

Es handelt sich nicht um eine Parteien-, sondern um eine Personenwahl.

 

Wer ist wählbar?

Zur Wahl stellen können sich alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am 01.12.2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben, die wahlberechtigt sind und die bereit sind, das für ihr Amt vorgesehene Gelübde abzulegen.

 

Wer darf wählen?

Alle Gemeindemitglieder sind wahlberechtigt, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, geschäftsfähig sind und ihre Hauptwohnung im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg haben oder anderweitig zu dieser gehören.

Die Wählerlisten werden vom 28. Oktober bis 4. November 2019 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann gegen den Inhalt der Listen Einspruch eingelegt werden. In der Regel erhalten alle Wahlberechtigten bis zum 24.11.2019 eine Wahlbenachrichtigung (Wahlausweis) und die Unterlagen zur Briefwahl.

 

Wo darf ich wählen?

In der Gemeinde, in deren Pfarrbezirk Sie wohnen bzw. zu der Sie sich umgemeldet haben. Das Wahlrecht kann nur einmal ausgeübt werden. Niemand darf in mehr als einer Kirchengemeinde wählen.

Wie viele Stimmen habe ich?
Für die Kirchengemeinderatswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stimmen, wie Kirchengemeinderäte zu wählen sind.
Bei der Wahl zur Landessynode können je nach Größe des Wahlkreises zwei oder drei, in Stuttgart vier Stimmen für Laien sowie zwei Stimmen für Theologen vergeben werden. Diese Stimmen können gehäuft werden (kumulieren), wobei keinem Kandidaten mehr als zwei Stimmen gegeben werden können. Dabei ist zu beachten, dass nur jeweils die Stimmen für die Theologen und die Stimmen für die Laien kumuliert werden können. Das bedeutet, dass die für einen Theologensitz zur Verfügung stehende Stimme keinem Laien gegeben werden kann und umgekehrt.

Wie wird gewählt?
In unserer Gemeinde erhalten alle Gemeindeglieder Ihre Wahlunterlagen zugestellt. Mit diesen Unterlagen ist auch die Briefwahl möglich. Am Wahlsonntag wird es außerdem ein Wahllokal im Hospitalhof geben. Näheres steht auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die im November 2019 verschickt werden.

Falls Sie sich zur Hospitalgemeinde ummelden möchten, finden Sie hier ein einfaches Ummeldeformular. Dieses muss bis zum 31.05.2019 unterschrieben im Pfarramt der Hospitalgemeinde eingegangen sein, um noch rechtzeitig für die Wahl berücksichtigt zu werden.

 


Rechtsgrundlage der Wahl ist die Kirchliche Wahlordnung (KWO). Nach der Wahlordnung ist die kirchliche Wahl „ein Dienst der Gemeinde Jesu Christi zur Ausübung ihres Auftrags und zur Ordnung ihrer äußeren Gestalt. Sie hat das Ziel, Männer und Frauen zu berufen, die willens und fähig sind, zur Sammlung und Sendung, zum Aufbau und zur Ordnung der Gemeinde Dienste der Leitung zu übernehmen. Die Ausübung kirchlicher Wahl geschieht im Glauben an den Herrn und im Gehorsam gegen das verkündigte Wort der Schrift“ (§ 1 KWO).

 

 

Die kirchliche Wahl ist sichtbarer Ausdruck der demokratischen Struktur der Landeskirche. Dabei ist die württembergische Landeskirche die einzige Kirche in der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), die ihre Landessynode direkt wählt.


Informationen zur Wahl erhalten Sie auch auf www.kirchenwahl.de

 

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